19. Mai 2012 Suche:
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Österreichische Selbsthilfegruppe Langzeit-Sauerstoff-Therapie und COPD

Pflegegeld - Stufen

Wer pflegebedüftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.

Das Pflegegeld gibt es in 7 Stufen. Bei der ärztlichen Untersuchung wird darauf geachtet, wie viel Hilfe der oder die Betroffene für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Kochen oder Putzen benötigt.

Das monatliche Pflegegeld wird je nach monatlich notwendigen Pflegestunden in einer von insgesamt 7 Stufen festgelegt.

Mitversicherung
Wer einen versicherten Partner ab Pflegestufe 3 betreut oder selbst Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht, ist beim Partner in der Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.

Wer einen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 pflegt, kann sich in der Pensionsversicherung weiter- oder selbstversichern. Die Beiträge werden vom Bund getragen.

A-2352 Gumpoldskirchen, Alleeweg 10, Tel.: +43 (0) 2252 / 63880, office@selbsthilfe-lot.at
Österreichische Selbsthilfegruppe für Sauerstoff-Langzeit-Therapie und COPD